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EFRE-Begleitausschuss

EFRE-Begleitausschuss

Das Partnerschaftsprinzip ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms.

Die Durchführung des Programms wird deshalb - wie in der Förderperiode 2014 bis 2020 auch, durch einen Begleitausschuss, kurz BGA, unterstützt, in dem unter anderem die Wirtschafts- und Sozialpartner, relevante Stellen der Zivilgesellschaft (z.B. Partner des Umweltbereichs, Nichtregierungsorganisationen und Stellen, die für die Förderung der sozialen Inklusion, Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung zuständig sind), Kammern und kommunale Spitzenverbände vertreten sind.

Der BGA tagt mindestens einmal im Jahr. Er beobachtet die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms und widmet sich weiteren in der Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben.

Der IBW-EFRE-Begleitausschuss konstituierte sich mit der Annahme der Geschäftsordnung in seiner Sitzung am 8. September 2022.

Die Vertretungen des Begleitausschusses werden werden von den jeweiligen Institutionen benannt.