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Beschwerdemanagement, Meldung Betrug/Korruption im Zusammenhang mit aus dem EFRE geförderten Projekten

Beschwerdemanagement, Meldung Betrug/Korruption im Zusammenhang mit aus dem EFRE geförderten Projekten

Beschwerdemanagement

Im Rahmen des Artikel 74 Absatz 3 der VO (EU) 1303/2013 sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, wirksame Vorkehrungen für die sachgerechte Überprüfung von Beschwerden hinsichtlich der ESI-Fonds zu treffen. Dies gilt auch für Beschwerden, die der KOM übermittelt und von dieser zur Überprüfung an die Mitgliedstaaten übersandt werden. Auf Basis dieser Verpflichtung hat die EFRE-Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (EFRE-VB) ein Beschwerdemanagement eingerichtet.

Selbst ein wirkungsvolles Beratungs- und Kommunikationssystem im Rahmen der Förderverfahren kann Beschwerden zu Verfahren in Einzelfällen leider nicht immer vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Ablehnung von Förderanträgen, im Rahmen einer Rücknahme oder eines Widerrufs von Bewilligungen oder bei der Rückforderung gewährter Zuwendungen.

Dem Antragsstellenden bzw. dem Zuwendungsempfänger stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. Hierzu zählen z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden, Widerspruchsverfahren oder die Klagemöglichkeit. In den Zuwendungsbescheiden erhalten Zuwendungsempfänger hier konkrete Rechtbehelfsbelehrungen.

Darüber hinaus wurde ein alternatives Beschwerdemeldeverfahren eingerichtet, um den Erfordernissen des Art. 74 Abs. 3 hinreichend nachzukommen:

  • Antragstellende, Zuwendungsempfänger sowie Bürgerinnen und Bürger können direkt mit der EFRE-VB als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bei Beschwerden außerhalb des nationalen Rechtschutzes, d.h. unterhalb der zuvor genannten Rechtsbehelfsmöglichkeiten, über das zentrale E-Mail-Postfach (EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de) jederzeit Kontakt aufnehmen.
  • Jede eingegangene Anmerkung wird dokumentiert und ggf. unter Einbindung der bewilligenden Stelle schnellstmöglich geprüft und beantwortet.
  • Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Kontaktaufnahme mit der EFRE-VB unter Angabe der Kontaktdaten des Anfragenden erfolgt und die Beschwerde konkret formuliert wird.
  • Sollte eine Beschwerde gegenüber der Europäischen Kommission (KOM) über ein in Rheinland-Pfalz gefördertes EFRE-Projekt eingereicht werden, übermittelt die KOM diese Beschwerde zur Bearbeitung an die EFRE-VB, die wiederum die zuständige Bewilligungsstelle einbindet. Das Ergebnis der Überprüfung wird der KOM und – sofern gewünscht – dem Anfragenden mitgeteilt.

Es werden keine Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung erhoben.

! Das Beschwerdemanagement ersetzt keine Rechtsberatung. !

Meldung von Betrug und Korruption

Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat einen sog. „Whistleblower-Mechanismus“ für Fälle von Betrugs- oder Korruptionsverdacht eingerichtet, der sich an Personen richtet, die Kenntnis von Missständen im öffentlichen oder unternehmerischen Bereich besitzen oder aufgedeckt haben. Diesen Hinweisgebern bieten wir die Möglichkeit auch anonym Hinweise zu Missständen auf Betrug, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen öffentlicher Interessen aller Art oder auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von EFRE-Förderungen gegenüber der EFRE-Verwaltungsbehörde zu melden.

Es gibt zwei Wege tatsächliche oder potenzielle Verstöße im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem EFRE vertraulich und anonym gegenüber der EFRE-Verwaltungsbehörde einzureichen:

Per E-Mail:           Analog zur Einreichung von Beschwerden können Hinweisgeber über das zentrale E-Mail-Postfach EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de anonym Hinweise von Missständen o.g. Art melden. Hierzu bitte in die Betreffzeile folgende Formulierung aufnehmen: „[VERTRAULICH] Meldung von Betrug und Korruption“
Per Post:Alternativ können Hinweisgeber an folgende Adresse auch postalisch ihre Hinweise von Missständen o.g. Art an die EFRE-Verwaltungsbehörde melden. Damit sichergestellt ist, dass die Meldung den Ansprüchen einer vertraulichen und anonymen Einreichung genügt, ist der Hinweis „Vertraulich/Persönlich“ unbedingt mit anzugeben:
VERTRAULICH/PERSÖNLICH
Leitung der EFRE-Verwaltungsbehörde
Stiftsstraße 9
55116 Mainz