Beschwerdemanagement, Meldung Betrug/Korruption im Zusammenhang mit aus dem EFRE geförderten Projekten
Im Rahmen des Artikel 74 Absatz 3 der VO (EU) 1303/2013 sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, wirksame Vorkehrungen für die sachgerechte Überprüfung von Beschwerden hinsichtlich der ESI-Fonds zu treffen. Dies gilt auch für Beschwerden, die der KOM übermittelt und von dieser zur Überprüfung an die Mitgliedstaaten übersandt werden. Auf Basis dieser Verpflichtung hat die EFRE-Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (EFRE-VB) ein Beschwerdemanagement eingerichtet.
Selbst ein wirkungsvolles Beratungs- und Kommunikationssystem im Rahmen der Förderverfahren kann Beschwerden zu Verfahren in Einzelfällen leider nicht immer vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Ablehnung von Förderanträgen, im Rahmen einer Rücknahme oder eines Widerrufs von Bewilligungen oder bei der Rückforderung gewährter Zuwendungen.
Dem Antragsstellenden bzw. dem Zuwendungsempfänger stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. Hierzu zählen z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden, Widerspruchsverfahren oder die Klagemöglichkeit. In den Zuwendungsbescheiden erhalten Zuwendungsempfänger hier konkrete Rechtbehelfsbelehrungen.
Darüber hinaus wurde ein alternatives Beschwerdemeldeverfahren eingerichtet, um den Erfordernissen des Art. 74 Abs. 3 hinreichend nachzukommen:
Es werden keine Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung erhoben.
! Das Beschwerdemanagement ersetzt keine Rechtsberatung. !
Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat einen sog. „Whistleblower-Mechanismus“ für Fälle von Betrugs- oder Korruptionsverdacht eingerichtet, der sich an Personen richtet, die Kenntnis von Missständen im öffentlichen oder unternehmerischen Bereich besitzen oder aufgedeckt haben. Diesen Hinweisgebern bieten wir die Möglichkeit auch anonym Hinweise zu Missständen auf Betrug, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen öffentlicher Interessen aller Art oder auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von EFRE-Förderungen gegenüber der EFRE-Verwaltungsbehörde zu melden.
Es gibt zwei Wege tatsächliche oder potenzielle Verstöße im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem EFRE vertraulich und anonym gegenüber der EFRE-Verwaltungsbehörde einzureichen:
Per E-Mail: | Analog zur Einreichung von Beschwerden können Hinweisgeber über das zentrale E-Mail-Postfach EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de anonym Hinweise von Missständen o.g. Art melden. Hierzu bitte in die Betreffzeile folgende Formulierung aufnehmen: „[VERTRAULICH] Meldung von Betrug und Korruption“ |
Per Post: | Alternativ können Hinweisgeber an folgende Adresse auch postalisch ihre Hinweise von Missständen o.g. Art an die EFRE-Verwaltungsbehörde melden. Damit sichergestellt ist, dass die Meldung den Ansprüchen einer vertraulichen und anonymen Einreichung genügt, ist der Hinweis „Vertraulich/Persönlich“ unbedingt mit anzugeben:
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