Kommunikationsstrategie und Merkblatt für Zuwendungsempfänger
Ziel aller Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist es, die Sichtbarkeit der Europäischen Union in der Region zu erhöhen und Neugierde und Interesse an den Möglichkeiten der EU-Förderung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu wecken. Um dies zu erreichen sind auch seitens der Begünstigen einer Fördermaßnahme, d.h. wenn ein Vorhaben mit Mitteln aus dem EFRE gefördert wird, gegenüber der Europäischen Union und der Öffentlichkeit Informations- und Kommunikationspflichten einzuhalten. Hierzu gehören beispielsweise
- die Nutzung des EU-Emblems,
- Verweise auf die EU auf eigenen Internetseiten und in Pressemitteilungen sowie Publikationen,
- die Anbringung von Plakaten und Hinweisschildern am geförderten Projekt oder
- die Aufnahme in die "Liste der der Vorhaben".
Bei der Durchführung dieser Informations- und Kommunikationsmaßnahmen gibt es nicht nur inhaltliche Mindestangaben, sondern auch die Art und Weise der Darstellung (Schriftarten, Schriftgrößen und Schriftfarben) sind vorgegeben, um die Einheitlichkeit zu bewahren.
Als Leitfaden dient die Kommunikationsstrategie zum Operationellen Programm 2014 bis 2020, die konkret über die Informations- und Kommunikationsvorschriften, die es zu beachten gilt, informiert:
- Anhang 1- zusätzliche Informationen zu den Informations- und Kommunikationspflichten der Zuwendungsempfänger. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Für Fragen zu den Informationspflichten der Begünstigten steht Ihnen die Verwaltungsbehörde gerne zur Verfügung.
Plakate und Hinweisschilder
Plakate
Begünstigte sind verpflichtet ein Plakat (mindestens DIN A3) an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Das Plakat muss dabei mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- EU-Logo,
- Information zum Vorhaben und
- Hinweis auf die Förderung durch die Europäische Union aus dem EFRE.
Die Muster für Plakate und Hinweisschilder stehen Ihnen als Word-Datei zur Verfügung, damit Sie diese mit Angaben zu Ihrem Projekt befüllen können:
Plakat - nur EU-Förderung (REACT-EU)
Für den Fall, dass auch Landesmittel bei der Förderung des Vorhabens eingesetzt werden, ist es zudem erforderlich neben den EFRE-Anforderungen auch das Wappen und den Schriftzug des Landes Rheinland-Pfalz aufzunehmen; diese stehen immer rechts oben. Im Folgenden finden Sie hierzu ein Beispiel:
Plakat - Förderung durch EU und Land
Plakat - Förderung durch EU und Land (REACT-EU)
Hinweisschilder
Sollte ein Begünstigter eine öffentliche Unterstützung von mehr als 500.000 Euro (Infrastruktur- oder Baumaßnahmen) erhalten, ist während der Durchführung der Maßnahme vorübergehend an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweisschild anzubringen. Zusätzlich ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens (oder nach Ankauf eines materiellen Gegenstandes) eine Erläuterungstafel von beträchtlicher Größe anzubringen.
Die Anforderungen an Hinweisschilder und Erläuterungstafeln sind im Übrigen gleich, deshalb wird im folgenden Beispiel nicht zwischen Hinweisschildern und Erläuterungstafeln unterschieden:
Hinweisschild - nur EU-Förderung
Hinweisschild - nur EU-Förderung (REACT-EU)
Für den Fall, dass auch Landesmittel bei der Förderung des Vorhabens eingesetzt werden, ist es erforderlich neben den oben stehenden EFRE-Anforderungen auch das Wappen und den Schriftzug des Landes Rheinland-Pfalz aufzunehmen; diese stehen immer rechts oben. Im Folgenden finden Sie auch hierzu ein Beispiel:
EU-Emblem und Schriftzüge
Verpflichtend für Begünstigte ist die Verwendung des Unionslogos, bei dem die Vorgaben der EU zwingend zu beachten sind (nähere Erläuterungen finden Sie im Anhang 2 der Kommunikationsstrategie).
Zur Erleichterung finden Sie anbei eine Auswahl an EU-Emblemen und Schriftzügen:
EU-Emblem ohne Text | JPG-Datei (138 KB) EPS-Datei (404 KB)
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EU-Emblem mit Schriftzug | JPG-Datei (244 KB) EPS-Datei (757 KB) |
Schriftzug "Europäische Union" | JPG-Datei (708 KB) EPS-Datei (503 KB) |
Schriftzug "Europäischer Fonds | JPG-Datei (684 KB) EPS-Datei (487 KB) |




Landeswappen Rheinland-Pfalz
Für den Fall, dass Begünstigte neben EFRE-Mitteln auch Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten, sind Sie verpflichtet bei ihren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen auch das Wappen des Landes Rheinland-Pfalz zu verwenden.
Als Hoheitszeichen ist dieses jedoch vor Missbrauch zu schützen und unterliegt vor der Verwendung einer Einzelfallprüfung.
Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Förderreferat, das die Prüfung durchführen und bei vorliegender Berechtigung die Datei mit dem Landeswappen an Sie versenden wird.