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7. Regelungen zu Einzelthemen

7. Regelungen zu Einzelthemen

7.1. Einnahme schaffende Vorhaben

Die Dokumente unter den Nummern 7.1.1 und 7.1.2 sind für Ihre Arbeit als zwischengeschaltete Stelle gedacht. So finden Sie unter Nr. 7.1.1 eine ausführliche Beschreibung, wie mit Einnahmen schaffenden Vorhaben zu verfahren ist. Hierin sind auch die sich aus Art. 61 Abs. 7 und 8 und Art. 65 Abs. 8 VO (EU) Nr. 1303/2013 ergebenden Ausnahmen, bei denen eine Berücksichtigung der Einnahmen nicht erforderlich ist, enthalten.

Unter Nr. 7.1.2 finden Sie eine Excel-Tabelle, mit der Sie die entsprechenden Berechnungen durchführen sollen. Beachten Sie bitte, dass Sie nicht den Rechner der Förderperiode 2007-2013 verwenden können, da die hinterlegten Formeln teilweise modifiziert wurden.

7.1.1. Regelung zur Berücksichtigung von Einnahmen für zwischengeschaltete Stellen

7.1.2. Einnahmerechner für zwischengeschaltete Stellen

Unter Nr. 7.1.3 finden Sie ein Informationsblatt, welches Sie an den Antragsteller weiterleiten können.

Unter Nr. 7.1.4 finden Sie eine Excel-Tabelle, mit welcher die Einnahmen und Ausgaben vom Antragsteller erhoben werden können.

7.1.3. Informationsblatt Einnahme schaffende Vorhaben für Zuwendungsempfänger

7.1.4. Erhebungsbogen Einnahmen und Ausgaben für Zuwendungsempfänger

 

7.2. Personal- und Gemeinausgaben

7.2.1. In der Förderperiode 2014-2020 ist es erstmals möglich Zuschüsse in Form von standardisierten Einheitskosten oder auf der Grundlage von Pauschalsätzen zu gewähren. Rheinland-Pfalz nutzt diese Möglichkeit für die Anerkennung von Personal- und Gemeinausgaben.

7.2.2. Zu diesem Regelwerk gibt es eine Kurzfassung speziell für Zuwendungsempfänger.

7.2.3. Aufnahme einer Nebenbestimmung in den Bewilligungsbescheiden bzw. Bescheiden zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Mail der EFRE-VB vom 20.02.2020 an die zgS.

 

7.3. Regelung zur Meldung von Unregelmäßigkeiten

7.6. Unterschriftsregelungen

Auf Grund der Umorganisation haben sich die Unterschriftenregelungen in der ISB zum 01. Oktober 2020 geändert. Die Unterschriftenregelungen der Ressorts bleiben unberührt.

Unterschriftsregelungen der einzelnen am Programm beteiligten Ministerien bzw. der ISB (Gültig ab 21.06.2021)

Unterschriftsregelungen der einzelnen am Programm beteiligten Ministerien bzw. der ISB SB (Gültig bis 20.06.2021)

 

7.8. Rundschreiben an ZGS - neue Haushaltsstelle für Zinseinnahmen

7.9. Rundschreiben an ZGS - Ende Förderfähigkeit und Vorlage VN

7.12 Unterscheidung Durchführungs- und Bewilligungszeitraum